Unsere Leistungsangebote
Ambulante Familienhilfe
Für Kinder und Jugendlichen mit Auffälligkeiten im Sozialverhalten, mit Entwicklungsstörungen sowie Problemen und Konflikten im schulischen oder familiären System.
Team Verselbstständigung
Ziel der Maßnahme ist in erster Linie, den jungen Menschen eine vertraute Umgebung zu bieten, indem sie aufgrund ihrer vorherigen Biographie lernen ohne Angst vor der Zukunft leben zu können.
Tagesgruppe
Die Zielsetzung und Aufgabenstellung orientiert sich an § 32 SGB VIII, § 35 a SGB VIII. Die Zielgruppe definiert sich aus Kindern- und Jugendlichen im Alter von 6 bis höchstens zum 13 Lebensjahr.
Clearing für UMA
Unter dem Begriff „Clearingverfahren für unbegleitete minderjährige Ausländer“ verstehen wir vor allem, die verwaltungs- und sorgerechtlichen sowie organisatorischen Abläufe zu entwickeln und zu begleiten.
Marte Meo Therapie
Eine entwickelte Methode, in der Familien mit gelungener Interaktion und angemessen entwickelten sozialen Fähigkeiten und Fertigkeiten beobachtet und per Videoaufnahmen kleinschrittig analysiert werden.
Heilpädagogische Spieltherapie
Im Bereich der psychischen Unterstützung ist Heilpädagogik dort wirksam, wo ein allgemeiner pädagogischer Zugang nicht mehr greift und Kinder von psychischen Auffälligkeiten oder Störungen bedroht sind.
Systemische Beratung
Wir als systemisch denkende Berater/innen gehen von der Selbständigkeit jedes einzelnen Adressaten aus und betrachten ihn als „Experten in eigener Sache“.
Traumapädagogische Beratung
Eine wesentliche Basis der Traumapädagogischen Beratung stellt die Grundhaltung dar, die das Wissen um Folgen von Traumatisierung und biografischen Belastungen berücksichtigt und ihren Schwerpunkt auf die Ressourcen und die Resilienzen des zu beratenden Menschen legt.
Fachkraft 8a
Mit der Einführung des § 8a SGB VIII wurde 2005 die „insoweit erfahrene Fachkraft“ als neuer Akteur im Kindesschutz geschaffen, die von den Fachkräften bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zur Beratung bei der Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden soll.