Team Verselbstständigung

Zielgruppe, Zielsetzung und gesetzliche Grundlagen des betreuten Wohnen

Betreutes Wohnen ist ein Angebot für junge Menschen nach §34, die rechtlich Anspruch auf Jugendhilfe haben. Das Betreute Wohnen richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die unter das Jugendschutzgesetz fallen. Eine Aufnahme ist in der Regel ab dem 16ten Lebensjahr möglich.

Die Maßnahme richtet sich an minderjährige Jugendliche und junge Erwachsene (§41), die an einer Hilfestellung zur Verselbständigung interessiert sind oder solch eine Maßnahme in Anspruch nehmen müssen. Als Voraussetzung gelten:
der Wunsch und die Bereitschaft, in adäquater Zeit eine selbstständige Lebensführung zu erreichen.

Weitere Maßnahmen z. B. schulische Eingliederung, einen Ausbildungsplatz finden, etc. sind anschließend zielgerichtet.

Derzeit halten wir 2 Wohngruppen für zwei Jugendliche / junge Erwachsene in 2 Wohneinheiten innerhalb des Zentrums von Bad Nenndorf vor.

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Allgemeine mit der Leistung verbundene Ziele

Ziel der Maßnahme ist in erster Linie, den jungen Menschen eine (neue) vertraute Umgebung zu bieten, indem sie aufgrund ihrer vorherigen Biographie lernen ohne Angst vor der Zukunft leben zu können.  

Im Betreuten Wohnen sollen Jugendliche und junge Erwachsene schrittweise lernen, ein  eigenverantwortliches,  selbstständiges  Leben  zu  führen.  Dies  soll  in  Übereinstimmung  mit  den  Grundregeln  unserer  Gesellschaft  geschehen. Im  Einzelnen  werden folgende Teilbereiche thematisiert: 

  1. Einordnen des eigenen Handelns in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft 
  2. Herstellen von tragfähigen Beziehungen zum näheren sozialen Umfeld 
  3. Erreichen  einer  Schul-  oder  Berufsausbildung,  oder einer  regelmäßigen  beruflichen Tätigkeit 
  4. Adäquater Umgang mit Geld 
  5. Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten, wie kochen, putzen, waschen, Behördengänge usw.
  6. Gestaltung der Freizeit nach eigenen Vorstellungen
  7. Bewusstsein zu Staat und Gesellschaft  

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Art der Maßnahme:
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