Ambulante Familienhilfe
Leistungs-
Angebote
Zielgruppe, Zielsetzung und gesetzliche Grundlagen der Familienhilfe
Die Familienhilfe von HEIB bietet Kindern und Jugendlichen mit Auffälligkeiten im Sozialverhalten, mit Entwicklungsstörungen sowie Problemen und Konflikten im schulischen oder familiären System ein konkretes Lern- und Erfahrungsfeld zum Erwerb bzw. zur Entfaltung ihrer Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten mit dem Ziel, Entwicklungsrückstände aufzuholen und die Persönlichkeitsentfaltung anzuregen.
Ein weiterer Ansatz unserer Arbeit ist es, Kinder, Jugendliche und Familien bzw. Eltern, anderen Erziehungsberechtigten oder Bezugspersonen bei der Klärung und Bewältigung familienbezogener Probleme und Konflikte zu unterstützen
Konzeption der Heilpädagogischen Individuellen Betreuung
Die Konzeption der Heilpädagogischen Individuellen Betreuung – HEIB (Heilpädagogischen Familienhilfe (HPFH)) setzt ebenso wie die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) an den beschriebenen Leistungen der Jugendhilfe / SGB VIII mit folgenden Paragraphen an:
- § 27 Hilfe zur Erziehung
- § 29 Soziale Gruppenarbeit
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und
- § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Tritt der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII ein, werden Maßnahmen verfolgt und ggf. eine erfahrene Fachkraft zur weiteren Einschätzung und Abwendung der Kindeswohlgefährdung mit einbezogen.
„Wir dürfen nicht von den Schwierigkeiten ausgehen, die ein Kind macht, sondern von denen, die das Kind hat ”
Hermann Nohl