Tagesgruppe

Zielgruppe, Zielsetzung und gesetzliche Grundlagen der Tagesgruppe

Die Zielsetzung und Aufgabenstellung orientiert sich an § 32 SGB VIII, § 35 a SGB VIII. Die Zielgruppe definiert sich aus Kindern- und Jugendlichen im Alter von 6 bis höchstens zum 13 Lebensjahr, auf die mindestens eine der im folgenden definierten Ziele zutrifft.

Die Ziele der trauma- und heilpädagogisch orientierten Förderung in der teilstationären Maßnahme sind:

  • partizipatorische Grundhaltung
  • Unterstützung und Anteilnahme am System “Schule”
  • Vermeidung von stationären Aufenthalten
  • Entlastung für das gesamte Familiensystem, ohne die beteiligten Personen aus ihrer Verantwortung für das Kind zu entlassen
  • Entwicklung von weiteren Konfliktlösungsstrategien und von adäquaten Verhaltensweisen zur Ausübung veränderter Selbstkompetenz
  • Abstimmung, Klärung und Vernetzung der Unterstützungsmaßnahmen aller Helfersysteme
  • Verbesserung der allgemeinen Belastbarkeit
  • Selbstwirksamkeit erkennen, erfahren und lernen bzw. wieder erlernen
  • Intensive, tägliche soziale Gruppenarbeit
  • Ambulante, individuelle Familien- und Beziehungsarbeit
Der Anteil der Plätze nach § 35a SGB VIII ist abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigungen und wird in jedem Einzelfall geprüft. Insgesamt ist die Platzzahl für Kinder mit der Diagnose §35a SGB VIII aber auf höchstens 3 Plätze begrenzt.

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