Eigenständig leben. Verlässlich begleitet.

Betreutes Wohnen bei HEIB

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Jugendliche und junge Erwachsene können in einer unserer Wohngemeinschaften in den Landkreisen Schaumburg oder Hameln-Pyrmont leben. Dort verbinden sich ein eigener Lebensbereich, gemeinschaftliches Wohnen und eine verlässliche pädagogische Begleitung. Der Alltag wird nicht abgenommen. Er wird gemeinsam betrachtet, strukturiert und zunehmend selbstständig gestaltet. Welche Wohnform geeignet ist, richtet sich nach dem individuellen Entwicklungsstand, dem Hilfebedarf und den Vereinbarungen im Hilfeplan.

Eine ambulante Begleitung ist auch in einer eigenen Wohnung möglich. Sie kann bereits beim Übergang in das eigenständige Wohnen beginnen oder dort ansetzen, wo im eigenen Zuhause noch Unterstützung gebraucht wird. Umfang, Ziele und Schwerpunkte richten sich nach dem individuellen Bedarf und den Vereinbarungen im Hilfeplan.

Unsere Haltung

Wir bleiben ansprechbar, geben Orientierung und trauen jungen Erwachsenen zu, ihren Weg zunehmend selbst zu gestalten.

Wir begegnen jungen Erwachsenen als eigenständigen Persönlichkeiten mit eigenen Vorstellungen, Erfahrungen und Rechten. Wir nehmen ihre Ziele ernst, achten auf vorhandene Fähigkeiten und sprechen zugleich klar an, wenn Verantwortung, Verbindlichkeit oder Schutz besondere Aufmerksamkeit benötigen.

Wir bleiben ansprechbar und präsent, ohne Entscheidungen vorschnell abzunehmen. Fehler und Umwege verstehen wir als mögliche Bestandteile von Entwicklung. Gemeinsam wird betrachtet, was bereits gelingt, wo Unterstützung notwendig ist und welcher nächste Schritt zugleich herausfordernd und erreichbar sein kann.

Was unsere Zusammenarbeit auszeichnet

Der junge Mensch gibt die Richtung mit vor.


Persönliche Ziele, Wünsche und Prioritäten werden ernst genommen und in die Hilfeplanung einbezogen.

Selbstständigkeit wächst im Tun.

Alltagsaufgaben werden nicht nur besprochen, sondern gemeinsam vorbereitet, erprobt und zunehmend eigenständig übernommen.

Unterstützung bleibt verlässlich.

Absprachen, Termine und Zuständigkeiten werden klar gestaltet. Auch bei Schwierigkeiten bleiben wir ansprechbar und im Kontakt.

Verantwortung wird schrittweise erweitert.

Wir stimmen Unterstützung so ab, dass sie Sicherheit bietet, ohne unnötig Aufgaben und Entscheidungen abzunehmen.

Zukunft braucht Verbindungen.

Bei Bedarf beziehen wir Jugendamt, Angehörige, Ausbildung, Arbeit, Behörden und weitere wichtige Stellen transparent ein.

Der eigene Weg entsteht Schritt für Schritt.

Ein Zuhause wird zum eigenen Ort. Der Alltag gelingt zunehmend selbstständig. Entscheidungen werden bewusst getroffen. Geld und Verpflichtungen bleiben im Blick. Konflikte werden geklärt und Beziehungen gestaltet. Unterstützung wird angenommen, wenn sie gebraucht wird. Eigene Ziele geben die Richtung vor. Verantwortung für das eigene Leben wächst. Aus verlässlicher Begleitung entwickelt sich ein selbstbestimmter Weg.

Mit welchen Fragen junge Menschen zu uns kommen

Verselbstständigung bringt für Jugendliche und junge Erwachsene viele praktische und persönliche Fragen mit sich. Manche betreffen das Wohnen und den Alltag, andere die eigene Zukunft, Beziehungen oder den Umgang mit Anforderungen. Gemeinsam sortieren wir, was gerade wichtig ist und welche Unterstützung den nächsten Schritt ermöglicht.

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Was junge Menschen von uns erwarten können

Verlässliche Ansprechbarkeit

Termine, Absprachen und Zuständigkeiten werden nachvollziehbar und verbindlich gestaltet.

Beteiligung auf Augenhöhe

Ziele und nächste Schritte werden mit dem jungen Menschen entwickelt und nicht über seinen Kopf hinweg entschieden.

Praktische Unterstützung

Wir bearbeiten konkrete Anforderungen dort, wo sie im Alltag entstehen

Klare Rückmeldungen

Wir benennen Fortschritte, Schwierigkeiten und Sorgen offen, respektvoll und verständlich.

Begleitete Übergänge

Veränderungen der Wohn- oder Lebenssituation werden frühzeitig vorbereitet und verlässlich begleitet.

Raum für Eigenständigkeit

Wir trauen jungen Menschen eigene Schritte zu und unterstützen sie dabei, Verantwortung zu übernehmen, Erfahrungen zu sammeln und an Herausforderungen zu wachsen.

Unsere Wohn- und Begleitformen

HEIB bietet Wohngemeinschaften in den Landkreisen Schaumburg und Hameln-Pyrmont an. Ein Einzug kann bei passendem Hilfebedarf auch vor der Volljährigkeit erfolgen. Das Zusammenleben in einer WG ermöglicht, Selbstständigkeit in einem überschaubaren und begleiteten Rahmen zu erproben. Daneben begleiten wir junge Menschen ambulant in einer eigenen Wohnung oder auf dem Weg dorthin. Welche Wohn- und Begleitform passend ist, richtet sich nach dem individuellen Entwicklungsstand, dem Unterstützungsbedarf, den persönlichen Zielen und den Vereinbarungen mit dem zuständigen Jugendamt.

Unsere Arbeitsweise

Unsere Arbeit verbindet verlässliche Präsenz mit einer klaren Orientierung an den Fähigkeiten und Zielen des jungen Menschen. Wir betrachten Verhalten und Entwicklung im jeweiligen Lebenszusammenhang, machen bereits gelingende Schritte sichtbar und übersetzen größere Ziele in konkrete, erreichbare Aufgaben. Unterstützung wird so gestaltet, dass sie Sicherheit gibt und zugleich die Übernahme eigener Verantwortung stärkt. Entscheidungen werden transparent vorbereitet und Entwicklungen regelmäßig gemeinsam ausgewertet.

Alltag und Lebensperspektive

Die Begleitung kann alle Bereiche umfassen, die für ein eigenständiges Leben bedeutsam sind. Dazu gehören Haushaltsführung, Ernährung, Finanzen, Anträge, Gesundheit, Mobilität, Schule, Ausbildung, Arbeit, Freizeit und soziale Beziehungen. Gemeinsam werden Prioritäten gesetzt und alltagstaugliche Routinen entwickelt. Bei Bedarf begleiten wir Kontakte zu Behörden, Ärzt:innen, Ausbildungsstellen und weiteren Beteiligten. Ziel ist, dass der junge Mensch seine Angelegenheiten zunehmend selbst überblickt, entscheidet und gestaltet.

Fachlicher Rahmen

Das Angebot kann bereits vor der Volljährigkeit genutzt werden. Eine betreute Wohnform kann für Minderjährige im Rahmen der Hilfe zur Erziehung, insbesondere nach § 34 SGB VIII, vereinbart werden. Für junge Volljährige kann die Hilfe auf Grundlage von § 41 SGB VIII gewährt werden, wenn und solange eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensführung aufgrund der individuellen Situation noch nicht gewährleistet ist. Je nach Bedarf und Ausgestaltung kann die Unterstützung in einer betreuten Wohnform oder ambulant erfolgen.

Ziele, Umfang und Ausgestaltung der Hilfe werden mit dem jungen Menschen und dem zuständigen Jugendamt im Hilfeplanverfahren vereinbart und regelmäßig überprüft. Nach Beendigung einer Hilfe kann eine Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII in Betracht kommen. Welche Rechtsgrundlage und Leistungsform im Einzelfall zutrifft, entscheidet das zuständige Jugendamt.

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Fragen und Antworten

Betreutes Wohnen

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Themen rund um unser Angebot, unsere Leistungen und den Ablauf. Sollten Sie dennoch etwas vermissen, sprechen Sie uns gerne persönlich an – wir helfen Ihnen jederzeit weiter.

Für wen ist das Angebot gedacht?

Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die beim Aufbau einer eigenverantwortlichen Lebensführung noch pädagogische Unterstützung benötigen. Entscheidend sind die persönliche Situation, der individuelle Entwicklungsstand, der Hilfebedarf und die gemeinsam vereinbarten Ziele.

Nein. Ein Einzug in eine betreute Wohngemeinschaft kann bei passendem Hilfebedarf bereits ab 16 Jahren möglich sein. Ob dieser Schritt geeignet ist, wird gemeinsam mit dem jungen Menschen, den Sorgeberechtigten und dem zuständigen Jugendamt im Hilfeplanverfahren geklärt. Entscheidend sind nicht allein das Alter, sondern auch der individuelle Entwicklungsstand, die persönliche Situation und die passende Form der Begleitung.

HEIB bietet betreute Wohngemeinschaften in den Landkreisen Schaumburg und Hameln-Pyrmont an. Ein Einzug kann bei passendem Hilfebedarf auch vor der Volljährigkeit möglich sein. Zusätzlich ist eine ambulante Begleitung in einer eigenen Wohnung oder beim Übergang dorthin möglich. Welche Form passend ist, wird gemeinsam mit dem jungen Menschen, den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt geklärt.

Vor dem Beginn findet ein Kennenlernen statt. Dabei werden die aktuelle Lebenssituation, persönliche Ziele, Erwartungen und der Unterstützungsbedarf besprochen. Ebenso wird geklärt, ob das Angebot und die gewünschte Wohnform zueinander passen.

Niemand muss zu Beginn bereits alles allein bewältigen können. Wichtig ist die Bereitschaft, an eigenen Zielen mitzuwirken und schrittweise Verantwortung zu übernehmen. Die Unterstützung setzt dort an, wo sie aktuell benötigt wird, und wird mit wachsender Selbstständigkeit angepasst.

Ja. Eine ambulante Begleitung kann in einer eigenen Wohnung stattfinden und auch den Übergang dorthin unterstützen. Termine können in der Wohnung, in den Räumen von HEIB oder an anderen für das jeweilige Anliegen passenden Orten stattfinden.

Persönliche Informationen werden vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Welche Informationen mit dem Jugendamt oder anderen Stellen geteilt werden, wird grundsätzlich transparent besprochen. Gesetzliche Schutz- und Mitteilungspflichten bleiben davon unberührt.

Wird die Hilfe durch das Jugendamt bewilligt, übernimmt es die Kosten der pädagogischen Leistung. Ob und in welcher Höhe ein Kostenbeitrag oder eigene Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wohnen entstehen, hängt von der konkreten Hilfe- und Wohnform sowie der persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab. Eine verbindliche Auskunft und Berechnung erteilt das zuständige Jugendamt.

Dauer und Umfang richten sich nach dem individuellen Bedarf und den Vereinbarungen im Hilfeplan. Die Unterstützung wird regelmäßig gemeinsam ausgewertet und angepasst. Übergänge und das Ende der Begleitung werden frühzeitig vorbereitet.

Unterschiedliche Sichtweisen und Rückschritte können zum Entwicklungsprozess gehören. Wir sprechen Irritationen offen an, klären Erwartungen und suchen nach tragfähigen Vereinbarungen. Rückmeldungen und Beschwerden können direkt, über die Leitung oder über die vereinbarten Beschwerdewege eingebracht werden.

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